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Wenn Sie ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist,
zulassen oder umschreiben möchten, können Sie ein Oldtimerkennzeichen
beantragen. Diese Fahrzeuge werden vornehmlich zur Pflege des
kraftfahrzeug-technischen Kulturgutes eingesetzt.
Die Kennzeichen bekommen dann ein "H" hinter die
Buchstaben-Ziffern-Kombination geprägt.
Um ein Fahrzeug als Oldtimer (H-Kennzeichen) anmelden zu können,
bringen Sie bitte folgende Unterlagen im Original mit:
• Gutachten gemäß § 23 StVZO
• Hauptuntersuchungsbericht (Prüfbericht TÜV, DEKRA, o.ä.)
• bei Fahrzeugen, die der Sicherheitsprüfung unterliegen,
das gültige Prüfprotokoll
• Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
• Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
• elektronische Versicherungsbestätigung zum Abruf (eVB)
• Kennzeichenschilder bei angemeldeten Fahrzeugen
• Personalausweis od. Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 1 Monat)
und ggf. wenn vorhanden den Aufenthaltstitel
• bei Erledigung durch Dritte:Vollmacht und Personalausweis des Bevollmächtigten
• bei minderjährigen Fahrzeughaltern mit und ohne Schwerbehinderung:
die schriftliche Einwilligung und die Personalausweise beider
Erziehungsberechtigten und den Schwerbehindertenausweis
des minderjährigen Fahrzeughalters
• bei juristischen Personen, Firmen und Vereinigungen:
Handels- /Vereinsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und
Personalausweis(e) des/der Zeichnungsberechtigten
• Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
bei abweichendem Kontoinhaber, muss der Fahrzeughalter
zwingend das SEPA-Lastschriftmandat unterschreiben