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Wenn Sie ein nicht zugelassenes
Fahrzeug für Überführungsfahrten
und Probefahrten in Betrieb setzen
wollen, ist ein Kurzzeit-Kennzeichen
zu verwenden.
Der Antrag kann bei der für den
Sitz / Wohnsitz des Antragstellers
oder bei der für den Standort des
Fahrzeuges zuständigen Zulassungsbehörde
gestellt werden.
Der Standort ist im Einzelfall anhand
eines Kaufvertrages, einer Rechnung
oder der Fahrzeugpapiere glaubhaft
zu machen.
Bei der Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
muss ein Nachweis über die Fahrzeugdaten
und die bestehende Betriebserlaubnis sowie
die Hauptuntersuchung vorgelegt werden.
Bei fehlender Betriebserlaubnis oder
Hauptuntersuchung wird die Verwendung
des Kennzeichens auf die Fahrt zur
nächstgelegenen Prüfstelle beschränkt.
• Weitere Informationen bekommen Sie auch
beim Bundesverkehrsministerium.
Um ein solches Kennzeichen zu bekommen,
benötigen Sie
• elektronische Versicherungsbestätigung
• Personalausweis oder Reisepass mit
gültiger Meldebestätigung
• bei Firmen: Gewerbeanmeldung und
ggf. Handelsregisterauszug
• bei Vereinen: den Auszug aus dem
Vereinsregister
• bei Erledigung durch Dritte:
Vollmacht und Personalausweis
des Bevollmächtigten
• Nachweis über die Fahrzeugdaten und
die bestehende Betriebserlaubnis
sowie die Hauptuntersuchung, wenn
Sie das Fahrzeug überführen wollen
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
Teil I u. II, CoC, HU-Bericht).
• Nachweis über die Fahrzeugdaten, wenn
das Fahrzeug zur nächstgelegenen
Prüfstelle überführt werden soll.
(Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung
Teil I u. II, CoC)
• Bei nicht vorhandenen Wohnsitz in
Deutschland:
Nennung eines Empfangsberechtigten
mit Wohnsitz in Deutschland.
Ein Ausweisdokument des
Empfangsberechtigten ist ebenfalls
erforderlich. Das Fahrzeug muss
im Wartburgkreis erworben worden
sein, welches ggf. (durch Vorlage
eines Kaufvertrages) nachzuweisen ist.
Die Kurzzeit-Kennzeichen werden für
einen Zeitraum von bis zu fünf Tagen
zugeteilt.
Kurzzeit-Kennzeichen gelten immer
ab dem Tag der Beantragung,
sie können nicht für einen späteren
Zeitraum im Vorwege zugeteilt werden.